Erste Anlaufstelle zur Beratung in Schulfragen ist immer der Klassenlehrer /die Klassenlehrerin! Der Klassenlehrer soll die Schüler/innen seiner Klasse in allen schulischen Angelegenheiten beraten. Er / Sie steht in besonderem Maße den Erziehungsberechtigten zur Beratung zur Verfügung. Zu bestimmten Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten gibt es auch Informationen im Internet.
Beim Hessischen Kultusministerium findest du Antworten auf Fragen zu den Versetzungsregeln, Fragen zu Zeugnisnoten, zur Anerkennung von Zeugnissen, zur Beurteilung von Arbeits- und Sozialverhalten u.v.m. mehr...