Schülerunfälle

Immer wieder einmal ereignen sich auf dem Schulgelände kleinere Unfälle, deren Folgen aber nicht abzuschätzen sind. Die Schule kann und darf nur ERSTE-HILFE-Maßnahmen einleiten, deshalb sind wir bemüht, Sie unverzüglich zu benachrichtigen. Falls Sie nicht erreichbar sind, wird im Zweifelsfall zum Schutz Ihres Kindes - ein Krankenwagen (Notarzt) gerufen.

Für Ihr Kind und uns ist es wichtig zu wissen, welche Maßnahmen Sie wünschen, wenn Ihr Kind eine Verletzung hat oder sich nicht wohlfühlt. Geben Sie der Schule - später dem/der KlassenlehrerIn - Ihre Telefonnummer, damit wir Sie benachrichtigen können. Hilfreich sind auch Hinweise auf Allergien, Impfungen und mögliche Körperbehinderungen. Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die die Versicherten während des lehrplanmäßigen Unterrichts, sonstigen Unterrichtsveranstaltungen und der Pausen erleiden. Auch auf dem direkten Schulweg ist der/die SchülerIn versichert. Der behandelnde Arzt braucht keinen Krankenschein; er rechnet mit der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Benachrichtigen Sie jedoch Ihre Krankenkasse. Schülerunfälle müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.

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