Stundentafel für die Grundschule

(siehe auch Unterrichtszeiten)

zur Grundschule

Die Stundentafel wird von dem jeweiligen Hessischen Kultusminister per Erlass verordnet. Für den Unterricht in der Grundschule gilt die folgende Stundentafel nach der Verordnung vom 01. August 1999:

Unterrichtsfächer 1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr Summe
         
Religion 2 2 2 2 8
Deutsch 5 5 5 5 20
Sachunterricht 2 2 4 4 12
Mathematik 5 5 5 5 20
Kunst/Werken/Musik 3 3 3 3 12
Sport 3 3 3 3 12
Einführung Fremdsprache - - 2 2 4
         
Schülerstunden 20 20 24 24 88
zusätzliche Stunden 2 2 2 2 8
         
         

Die Stundentafel legt zwar die Wochenstunden für die einzelnen Schuljahre fest; sie kann aber, je nach den situativen Bedingungen der Schule, geringfügig geändert werden. Den Stundenplan erhält Ihr Kind am ersten Schultag.  In unserer Schule ist die 5-Tage-Woche eingeführt. Nachmittagsunterricht von 14 bis 15.30 Uhr wird erst ab der Förderstufe erteilt.