Da nur der Dauborner Kindergarten in der Nähe der Schule liegt, ist wohl auch nur den Dauborner Kindern ein Teil des Schulweges bekannt. Abgesehen von den Wohngebieten "Auf der Lyck" und "Mühllache" führt der Schulweg immer am Schwimmbad vorbei zum Fußgängerüberweg (Ampel) am Friedhof. Von dort durch die Schlesienstraße bzw. Sudetenstraße zur Schule. Auf gar keinen Fall dürfen hier die Kinder (auch Radfahrer) die Nassauer Straße benutzen. Beachten Sie die grüne Linie auf der Karte.
Für die anderen Ortsteile gilt entsprechendes: Den Weg muss
Ihr Kind nun in der Regel alleine gehen; weisen Sie es daher auf besondere
Gefahrenstellen hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Beginnen
Sie schon vor dem Schulanfang mit dem
Schulwegtraining!
Gelbe Mützen, Bekleidungsstücke mit Signalfarben,
Leuchtfarben am Ranzen machen den Schulanfänger für die anderen
Verkehrsteilnehmer erkennbar und erhöhen so seine Sicherheit. Sorgen Sie dafür,
dass Ihr Kind rechtzeitig das Haus verlässt und nicht aus Furcht vor einem
Zuspätkommen zur Unachtsamkeit verleitet wird. Machen Sie Ihrem Kind auch
deutlich, dass es nicht mit fremden Leuten geht, auch wenn diese noch so
freundlich sind.
Alle Gefahrenquellen können Sie und wir nicht beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, seien Sie ein gutes Vorbild und parken in der Schlesien- oder Sudetenstraße und nicht auf dem Buswendeplatz; dort ist Parkverbot! Die direkte Zufahrt zur Schule ist nur den Bussen vorbehalten. Die Gemeinde Hünfelden verlangt für das Befahren des Buswendeplatzes eine "Befahrerlaubnis", die bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde beantragt werden muss, ansonsten gibts ein Knöllchen. Die Befahrerlaubnis wird nur in Ausnahmefällen wie Transport verletzter oder gehbehinderter Kinder oder die Anlieferung schwerer Gegenstände erteilt. Sollten Sie ohne diese Befahrerlaubnis in einem Ausnahmefall verwarnt worden sein, hilft vielleicht auch nachträglich eine Bescheinigung von KlassenlehrerIn oder Schulleitung für einen berechtigten Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld.