Schulordnung (Auszüge):

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Wichtiger Hinweis:
Verlassen SchülerInnen unerlaubt das Schulgrundstück (z.B. auch während der Pausen), tragen ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Verantwortung, d.h. eine Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden entfällt.