- Das Zusammenleben in einer Schule verlangt gegenseitige Rücksichtnahme,
Einordnung in die Schulgemeinschaft und eine freiwillige Einhaltung einer bestimmten
Ordnung.
- Schüler und Lehrer sorgen für Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in der
Schule. Jeder verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet und Schul- und
Privateigentum nicht beschädigt.
- Vor Beginn der ersten Stunde halten sich alle Schüler in ihren
Klassenräumen oder auf den Fluren auf. Die Aufsicht beginnt 25 Minuten vor dem regulären
Unterrichtsanfang.
- Nach dem Unterricht gehen alle Fahrschüler an die Bushaltestelle. Die
aufsichtsführenden Schüler und Lehrer geben die Anweisung zum Einstieg. Der
Buswendeplatz darf nur durch die dafür vorgesehenen Ausgänge betreten werden. Bei
schlechtem Wetter warten die Fahrschüler in der Pausenhalle, bis der Bus kommt.
- Im Schulgebäude sind Ball- und Nachlaufspiele verboten.
- Nach Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt.
- Jeder Schüler verlässt seinen jeweiligen Platz in ordentlichem Zustand,
um den Reinigungskräften unnötige Arbeit zu ersparen.
- Für mutwillige Beschädigungen der Schuleinrichtungen und des Gebäudes
werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
Wichtiger Hinweis:
Verlassen SchülerInnen unerlaubt das Schulgrundstück (z.B. auch während der
Pausen), tragen ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Verantwortung, d.h. eine
Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden entfällt.