Die Schulkonferenz

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Das Hessische Schulgesetz vom 30.6.1999 (GVBl. I S. 354) ist zum 1.8.1999 in Kraft getreten. Es schreibt die Einrichtung der "Schulkonferenz" als Instrument der Selbstverwaltung der Schule vor, in der Eltern, Schülervertreter und Lehrkräfte zusammenwirken.

Zum Lehrerzimmer Diese Schulkonferenz ist ein Gremium mit umfangreichen Entscheidungs-, Mitsprache und Anhörungsrechten. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, unter Vorsitz des Schulleiters, kompetente Entscheidungen in den pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten der Schule herbeizuführen.

Die Schulkonferenz an unserer Schule besteht aus
11 Mitgliedern: 5 Lehrervertretern, 3 Elternvertretern, 2 Schülervertretern und dem Schulleiter als Vorsitzenden.

Die Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat gewählt.