Die Schulkonferenz |
Das Hessische Schulgesetz vom 30.6.1999 (GVBl. I S. 354) ist zum 1.8.1999 in Kraft getreten. Es schreibt die Einrichtung der "Schulkonferenz" als Instrument der Selbstverwaltung der Schule vor, in der Eltern, Schülervertreter und Lehrkräfte zusammenwirken.
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Diese Schulkonferenz ist ein Gremium mit umfangreichen
Entscheidungs-, Mitsprache und Anhörungsrechten. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, unter
Vorsitz des Schulleiters, kompetente Entscheidungen in den pädagogischen und
organisatorischen Angelegenheiten der Schule herbeizuführen. Die
Schulkonferenz an unserer Schule besteht aus Die Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat gewählt. |