Voraussetzungen zur Einschulung

Schulpflicht

Anmeldung: Die Termine zur Anmeldung werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

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Schulpflichtig zum Schuljahr 2007/2008 werden alle Kinder, die in dem Zeitraum vom 1.7.2000 bis 30.6.2001 geboren sind. Außerdem können die Kinder auf Antrag der Erzie-hungsberechtigten eingeschult werden, die in der Zeit vom 2.7.2001 bis 31.12.2001 geboren sind. Schulpflichtig werden auch alle Kinder, die im vergangenen Schul-jahr schulpflichtig waren, aber wegen mangelnder Schulfähigkeit vom Schulbesuch zurückgestellt wur-den.

Schulfähigkeit

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen und das Kind vorzustellen. Die amtsärztliche Untersuchung wird im Frühjahr 2007 ebenfalls in der Freiherr-vom-Stein-Schule erfolgen. Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung. Sie stützt sich dabei auf die Untersuchungsergebnisse des Schularztes, das Gespräch mit den Eltern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und auf das Ergebnis der Beobachtungen beim Aufnahmegespräch. Kriterien für die Aufnahme zum Schulbesuch sind die körperliche und seelisch-geistige Entwicklung des Kindes. Die körperliche Schulfähigkeit wird von der Schulärztin festgestellt. Diese Untersuchung findet in der Schule statt. Sie und Ihr Kind erhalten rechtzeitig eine Einladung dazu. Sollten Sie bzw. Ihr Kind an diesem Termin verhindert sein, wird die Untersuchung zu einem anderen Zeitpunkt im Gesundheitsamt durchgeführt.

Damit sich die Schule ein möglichst umfassendes Bild von Ihrem Kind machen kann, wird die zukünftige Klassenlehrerin / der Klassenlehrer (sofern bekannt) den "Schulbesuchstag" begleiten und - die Erlaubnis der Eltern vorausgesetzt - Rücksprache mit dem Kindergarten halten.

Mehr findet man bei Schulanfänger...